Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht wird durch die divergierende Rechtsprechung der Amtsgerichte geprägt. Wir setzen unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den jeweils zuständigen Amtsgerichten gewinnbringend für unsere Mandanten ein und beraten Wohnungsunternehmen jeweils auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. Die Prüfung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen gehört dabei ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie alle Fragen und Streitigkeiten in Bezug auf Mieterhöhungen, Modernisierungen, Betriebskosten, Kündigungen und Schadensersatz-ansprüchen. Mietzahlungen und Räumungsansprüche setzten wir für unsere Mandanten zügig durch.
Mietvertragsgestaltung
Wir gestalten für unsere Mandanten Mietverträge und überprüfen Vertragsklauseln -
insbesondere zu Schönheitsreparaturen, Betriebskostenumlage und befristeten Kündigungsausschlüssen -
jeweils auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechungen.
Mieteninkasso
Im Auftrag von Grundstücks- und Wohnungseigentümern übernehmen wir die Beitreibung von Mietrückständen und Nebenkosten vom ersten Mahnschreiben bis zur Vollstreckung der titulierten Forderungen. Wir setzen Mietrückstände schnell und effizient im Mahn- und Gerichtsverfahren für unsere Mandanten durch und nutzen alle Vollstreckungsmöglichkeiten zur Beitreibung der titulierten Forderungen.
Mieterhöhungen
Seit Jahren setzen wir Mieterhöhungsverlangen für Grundstücks- und Wohnungseigentümer erfolgreich durch, indem wir zunächst ein anwaltliches Mahnschreiben an die Mieter versenden und die Mieterhöhung - soweit noch erforderlich - gerichtlich durchsetzen. Des Weiteren prüfen und gestalten wir Mieterhöhungsverlangen.
Modernisierungen
Wir entwerfen und überprüfen für unsere Mandanten Modernisierungsankündigungen und modernisierungsbedingte Mieterhöhungen. Im Auftrag unserer Mandanten führen wir außergerichtliche Verhandlungen mit Mietern über die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen und setzen den Duldungsanspruch sowie modernisierungsbedingte Mieterhöhungen gerichtlich durch.
Betriebskosten
Unsere Spezialkenntnisse und Prozesserfahrungen auf dem Gebiet des Betriebskostenrechts setzen wir für unsere Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung der Betriebskostenumlage im Mietvertrag und der gerichtlichen Durchsetzung von Betriebskostennachforderungen ein. Der Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet liegt neben der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und -umlagevereinbarungen in der Beratung von Wohnungsverwaltern zu allen auftretenden Fragen und Problemen rund um das Betriebskostenrecht. Hierbei stehen wir Wohnungsunternehmen auch bei außergerichtlichen Beantwortung von Widersprüchen gegen die Nebenkostenabrechnung zur Seite.
Kündigungen
Wir sprechen für unsere Mandanten Kündigungen aus und setzen den Räumungsanspruch schnell und effizient gerichtlich durch. Neben den Kündigungen und Herausgabeansprüchen wegen Zahlungsverzuges bilden hier die verhaltensbedingten Kündigungen einen Tätigkeits-schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir prüfen für unsere Mandanten, ob die strengen Anforderungen der Rechtsprechung für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen, formulieren für unsere Mandanten Kündigungen und Abmahnungen und setzen den Räumungsanspruch gerichtlich durch.
Schönheitsreparaturen
Der Bereich „Schönheitsreparaturen“ unterliegt den ständigen Änderungen der Rechtsprechung.
Wir stehen Wohnungsverwaltern mit unseren Fachkenntnissen auf diesem Gebiet bei der täglichen Arbeit
beratend zur Seite, prüfen und entwerfen Schönheitsreparaturklauseln und
setzen Ansprüche des Vermieters wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und Rückbauten mietereigener Einbauten gerichtlich durch.
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Jahn Rechtsanwälte
Kastanienallee 26
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Telefax: 030 311079-10E-Mail: office@jahn-rechtsanwaelte.de
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